Corona und formale Anforderungen an Datenschutzschulungen

Individuelle Datenschutzschulungen spielen aufgrund der Eigenart der Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens eine große Rolle. Verantwortliche Stellen trifft eine Nachweispflicht für die Einhaltung des Datenschutzes (vgl. Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Daher ist es zwingend notwendig, die eigenen Mitarbeiter bezüglich der relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben (regelmäßig) zu schulen, um einer fehlerhaften Umsetzung der Vorgaben vorzubeugen und Risiken im Unternehmen bezüglich verschiedenster Datenschutzverletzungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang stellt sich den Verantwortlichen oft die Frage, ob formale Anforderungen an Datenschutzschulungen gestellt werden. Dies gilt gerade für Zeiten, in denen viele Mitarbeiter wegen Corona weit überwiegend im Homeoffice arbeiten.

Online- oder Präsenzschulung?

Die DSGVO schreibt bei Mitarbeiterschulungen keine besondere Form vor, weshalb die Schulung per E-Learning-Tool, Video-Call oder als Präsenzschulung abgehalten werden kann. Das ist gerade in Pandemiezeiten von großer Bedeutung. Unter Effektivitätsgesichtspunkten ist zwar grundsätzlich die Präsenzschulung vorzugswürdig, da man sich besser ein Bild vom Verständnis der Schulungsteilnehmer machen kann. Allerdings sind auch Video-Calls geeignet, um die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln. Auch dabei besteht die Möglichkeit, Fragen der Teilnehmer zu beantworten und so etwaige Unklarheiten zu beseitigen. In jedem Fall ist es wichtig, dass in der Datenschutzschulung sämtliche für die einzelnen Arbeitsbereiche der Schulungsteilnehmer erforderlichen Inhalte behandelt werden. Denn nur wenn die jeweiligen Mitarbeiter über ausreichende datenschutzrechtliche Kenntnisse verfügen, ist es ihnen möglich, die gesetzlichen Vorgaben, die an den Datenschutz gestellt werden, zu erfüllen.

Zeitliche Vorgaben

Zeitliche Vorgaben über die Dauer einer Datenschutzschulung bestehen – unabhängig von der Form der Durchführung – nicht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass formale Anforderungen an Datenschutzschulungen grundsätzlich nicht bestehen. Die Wahl der konkreten Durchführung sollte sich stets an den Schulungsteilnehmern und deren jeweilige Tätigkeiten orientieren – und natürlich auch an den äußeren Umständen. In Pandemiezeiten bieten sich Video-Calls an. In jedem Fall sollten (auf diese Weise) auch in Corona-Zeiten Datenschutzschulungen regelmäßig stattfinden, es zählen keine Ausreden.

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