Ungeprüfter Einsatz von Mailchimp unzulässig
Seit der Schrems II-Entscheidung aus dem vergangenen Jahr müssen Unternehmen bei Datenübertragungen in Drittländer die Erforderlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen prüfen (wir berichteten). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen US-Unternehmen als Dienstleister herangezogen werden. […]
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