Betrieb von Facebook-Fanpages verstößt gegen Datenschutzrecht

Die von der Datenschutzkonferenz (DSK) eingerichtete Taskforce, welche die datenschutzrechtliche Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages prüfen sollte, hat nun das Ergebnis ihrer Prüfung in einem Gutachten vorgestellt. Hierin kommt die Taskforce zu dem Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages derzeit gegen Datenschutzrecht verstößt.

Hintergrund

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Betreiber von Facebook-Fanpages und Facebook gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Dies führt dazu, dass auch die Fanpage-Betreiber für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung von Facebook geradestehen müssen.

Zum Gutachten

Problematisch aus Sicht der Taskforce ist insbesondere die Verwendung der sog. Insights durch die Betreiber von Facebook-Fanpages. Insights ist ein Tool, mit dem Statistiken zu Nutzerverhalten auf den Fanpages abgerufen werden können. Die Taskforce kam zu dem Ergebnis, dass keine wirksame Rechtsgrundlage für die in diesem Zusammenhang anfallende Datenverarbeitung vorliegt. Begründet wurde dies mit den mangelhaften Informationen, die Facebook über Insights zur Verfügung stellt. Diese seien nicht ausreichend, um bewerten zu können, ob die Datenverarbeitung in diesem Zusammenhang rechtmäßig sei. Aufgrund der spärlichen Informationen über Insights kommt nach Ansicht der Taskforce als Rechtsgrundlage somit weder die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO noch ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO in Betracht.

Für Betreiber von Facebook-Fanpages führt dies zu zwei Problemen:

  1. Aufgrund der gemeinsamen Verantwortlichkeit muss auch der Betreiber einer Fanpage eine für die Datenverarbeitung erforderliche Rechtsgrundlage nachweisen können. Dies wird vor dem oben beschriebenen Hintergrund kaum gelingen.
  2. Betreibern einer Facbook-Fanpage ist es aufgrund der mangelhaften Informationen von Facebook kaum möglich, ihren Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO nachzukommen.

Als Reaktion auf dieses Gutachten hat die DSK beschlossen, dass alle den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unterstehende Bundes- und Landesbehörden ihre Facebook-Fanpages auf datenschutzrechtliche Konformität überprüfen und ggf. abstellen sollen.

Fazit

Das Gutachten der Taskforce bestätigt die bisherige Auffassung der deutschen Datenschutzbehörden, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages derzeit in der Regel gegen Datenschutzrecht verstößt. Vor diesem Hintergrund ist es auch für Unternehmen ratsam, den Betrieb der eigenen Facebook-Fanpage nochmals zu hinterfragen und diese gegebenenfalls abzuschalten.

Stand: 13.04.2022

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