Die Datenschutzbehörden machen ernst: Im Jahr 2023 wurden die höchsten Bußgelder seit dem Geltungsbeginn der DS-GVO verhängt. Die Zentrale Bußgeldstelle des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht arbeitete erfolgreich Rückstände auf und bearbeitete eine Vielzahl von Fällen, darunter auch Verstöße von Unternehmen und Privatpersonen. Beispiele für Verstöße sind die unrechtmäßige Videoüberwachung an einem FKK-Badebereich, die private Kontaktaufnahme eines Polizeibeamten durch eine Privatperson und die Veröffentlichung von Gesundheitsdaten eines Patienten im Internet. Der Europäische Gerichtshof hat wegweisende Entscheidungen getroffen, die die Verhängung von Bußgeldern gegen juristische Personen erleichtern. Diese Entscheidungen sorgen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Verhängung von Bußgeldern. Die gute Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden wird ebenfalls hervorgehoben.
Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht des Bayerischen Landesamtes für 2023 hervor.
Zeigt einmal mehr: gute Datenschutzberatung kostet Geld, keine Datenschutzberatung kostet im Zweifel deutlich mehr.