Bußgeld gegen den VfB Stuttgart verhängt

Anfang Februar leitete der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, ein Bußgeldverfahren gegen den VfB Stuttgart ein (wir berichteten). Wie das Sportmagazin Kicker heute (10.03.2021) in einem Artikel vermeldet, endete das Verfahren nun mit einem Bußgeld gegen den VfB Stuttgart in Höhe von 300.000 Euro.

Das Bußgeldverfahren gegen den VfB Stuttgart (e.v. und AG) wurde eingeleitet, als bekannt wurde, dass leitende Mitarbeiter des Klubs im Vorfeld der Mitgliederversammlung im Juni 2017 wiederholt Mitgliederdaten an Dritte übermittelt hatten. Die vom Verein beauftragte Kanzlei Esecon stellte fest, dass zehntausende Mitglieder von den Datentransfers betroffen waren. Der Kicker berichtet von in einem Fall sogar 100.000 personenbezogenen Daten.

Die Aufsichtsbehörde kam nun zu dem abschließenden Ergebnis, dass für die Weitergabe der Daten keine Rechtsgrundlage vorgelegen habe und  der Datentransfer somit unzulässig war. Dabei sei das Verfahren auch für die Behörde ungewöhnlich gewesen.

„Ungewöhnlich war nicht nur der Gegenstand unseres Verfahrens, sondern vor allem das hiermit verbundene öffentliche und mediale Interesse. Ungewöhnlich war auch der Umfang des durch die Einschaltung der Esecon belegten Aufklärungsinteresses und der Kooperationsbereitschaft des VfB mit unserer Behörde.“ – Dr. Stefan Brink

Neben der Verhängung des Bußgelds hat das Verfahren dazu geführt, dass die VfB Stuttgart AG ihr Datenschutzmanagement künftig neu organisieren wird.

Fazit:

Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass die Kooperationsbereitschaft des datenschutzrechtlich Verantwortlichen erheblichen Einfluss auf die Bußgeldhöhe haben kann. Diese hat im konkreten Fall vermutlich dazu beigetragen, dass sich das gegen den VfB Stuttgart verhängte Bußgeld trotz der hohen Anzahl an übermittelten Daten noch im moderaten Bereich bewegt und nicht noch höher ausgefallen ist.

Stand: 10.03.2021