Wie aus einer Presseerklärung vom 03.02.2021 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg, Stefan Brink, hervorgeht, wird gegen den VfB Stuttgart (e.v. und AG) aufgrund “erheblicher” Datenschutzverstöße ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die Behörde hatte zuvor über mehrere Monate ermittelt.
„Geprüft wurden die Datenverarbeitungen in Verein und AG rund um die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Ausgliederung der Profifußballabteilung im Jahr 2017, sowie einzelne Datentransfers an einen externen Dienstleister der VfB Stuttgart 1893 AG im Jahr 2018 und Fragen zur aktuellen Umsetzung der geltenden Rechtslage unter der DS-GVO.“
Im Rahmen dieser Prüfung seien laut der Behörde hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Datenschutzverstöße festgestellt worden.
Was war geschehen?
Den Ball ins Rollen gebracht hat ein Artikel des Sportmagazins Kicker, wonach im Vorfeld der Mitgliederversammlung im Juni 2017 leitende Mitarbeiter des Klubs wiederholt Mitgliederdaten an Dritte übermittelt haben sollen. Auf der betreffenden Mitgliederversammlung ist damals darüber entschieden worden, die Fußballabteilung des VfB Stuttgart 1893 e.V. in eine AG auszugliedern. Um für dieses Vorhaben zu werben, soll der Verein mit einer externen PR-Agentur zusammengearbeitet haben. Der Agenturinhaber, Andreas Schlittenhardt, sollte laut dem Kicker zudem über die von ihm betriebene und als unabhängig wahrgenommene Facebook-Seite „Fokus VfB“ eine Empfehlung zur Ausgliederung abgeben. Zu diesem Zweck sollen im Vorfeld der Mitgliederversammlung an den Betreiber der Agentur verschiedenste Mitgliederdaten übermittelt worden seien, darunter auch Festnetz- und Handynummern, E-Mail-Adressen oder Angaben zu Teilnahmen an zurückliegenden Mitgliederversammlungen. Nach Angaben des Vereins soll dieser Übermittlung ein Auftragsverarbeitungsvertrag zugrunde gelegen haben, der Kicker äußerte an dieser Darstellung jedoch Zweifel.
Bereits unmittelbar nach dem Erscheinen des Artikels im Kicker kündigte Brink an, ein Auskunftsverfahren einzuleiten, um die im Raum stehenden Vorwürfe zu untersuchen.
Auch der VfB Stuttgart selbst ließ den Sachverhalt extern durch eine Kanzlei untersuchen. Diese stellte in ihrem Untersuchungsbericht fest, dass zehntausende Mitglieder von den angeblich unzulässigen Datentransfers betroffen gewesen seien.
Ausblick
Obwohl der Landesbeauftragte bereits bekräftigte, dass er trotz der ausdrücklich gelobten Kooperation des Vereins und der AG ein “spürbares” Bußgeld für angemessen halte, bleibt festzuhalten, dass sich die vorgeworfenen Verstöße noch vor Inkrafttreten der DSGVO mit ihren umfassenderen Bußgeldmöglichkeiten ereigneten. Dies könnte dazu führen, dass der Imageschaden für den VfB Stuttgart unter Umständen größer sein wird, als der wirtschaftliche Verlust. So oder so wird im eröffneten Bußgeldverfahren bald Klarheit herrschen, da mit der Verhängung des Bußgelds noch im Februar dieses Jahres gerechnet wird.
Weiterer Interessanter Artikel: LG Köln: Kein Schadensersatzanspruch bei Bagatellverstößen