Sichere Datenübertragung nach Südkorea

In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 31.03.2021 teilte die Europäische Kommission mit, dass die  angekündigten und bereits im Jahr 2017 aufgenommenen Angemessenheitsgespräche zwischen der EU und Südkorea nun erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Angemessenheitsdialog bestätigte das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen der Europäischen Union und Südkorea im Bereich des Datenschutzes, das mit den jüngsten Änderungen im südkoreanischen Datenschutzrecht weiter zugenommen hat. Auf der Grundlage dieser Ähnlichkeiten wird eine Angemessenheitsfeststellung künftig eine sichere Datenübertragung nach Südkorea ermöglichen.

Hintergrund

Die Datenübertragung in ein sog. Drittland ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. Als Drittländer werden in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle Länder außerhalb der EU/des EWR bezeichnet, also neben den EU-Mitgliedsstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Gemäß Art. 45 Abs. 3 DSGVO kann die Kommission in einem sog. Angemessenheitsbeschluss festlegen, dass ein Drittland ein „angemessenes Schutzniveau“ bietet, das heißt einen Schutz personenbezogener Daten, der dem in der EU gebotenen Schutz im Wesentlichen gleichwertig ist. Angemessenheitsbeschlüsse haben zur Folge, dass personenbezogene Daten aus der EU in dieses Drittland übermittelt werden können, ohne dass es weiterer Schutzmaßnahmen (insbesondere durch EU-Standardvertragsklauseln) bedarf.

Ausblick

Die Europäische Kommission wird im nächsten Schritt das Verfahren zur Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung einleiten. Dazu gehören die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) sowie die Zustimmung eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die Kommission den Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Südkorea annehmen. Südkorea wird folglich das 13. Land sein, in das personenbezogene Daten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses übermittelt werden dürfen.

Fazit

Eine gute Nachricht für europäische Unternehmen, die Daten nach Südkorea übermitteln. Durch den erfolgreichen Abschluss der Angemessenheitsgespräche und den bevorstehenden Angemessenheitsbeschluss bleiben Unternehmen künftig zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine sichere Datenübertragung nach Südkorea erspart. Sobald der Angemessenheitsbeschluss in Kraft tritt, müssen die betroffenen Unternehmen insbesondere keine EU-Standardvertragsklauseln mehr abschließen, um die Einhaltung des angemessenen Datenschutzniveaus sicherzustellen.

Stand: 06.04.2021

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