EU-Kommission veröffentlicht Entwurf für Angemessenheitsbeschlüsse

Nachdem die Europäische Union und das Vereinigte Königreich sich kurz vor Ablauf der Übergangsfrist darauf verständigt hatten, dass das Vereinigte Königreich bis zum 30.04.2021 datenschutzrechtlich nicht als Drittland zu behandeln ist (wir berichteten), stellte die EU-Kommission nun am 19.02.2021 in einer Presseerklärung die Entwürfe für befristete Angemessenheitsbeschlüsse vor, die sich auf den Datentransfer in das Vereinigte Königreich beziehen. In den vergangenen Monaten habe die Kommission Datenschutzrecht und -praxis, insbesondere auch die Vorschriften über den behördlichen Datenzugriff im Vereinigten Königreich eingehend geprüft. Dabei sei man zu dem Schluss gelangt, dass ein mit der Europäischen Union im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet sei.

Beschlüsse befristet

Der Grund, für die Befristung der Angemessenheitsbeschlüsse ist Folgender: Im Unterschied zu anderen Drittstaaten, hat die Europäische das Datenschutzrecht des Vereinigten Königreichs jahrzehntelang mitgeprägt. Somit erfüllt das aktuelle Datenschutzrecht im Vereinigten Königreich – zumindest für den Moment – die erforderlichen Kriterien. Da das Vereinigte Königreich das nationale Datenschutzrecht allerdings in Zukunft frei von den Vorgaben der EU gestalten kann, soll die zukünftige Entwicklung abgewartet werden können. Die Beschlüsse sollen daher vorerst für zunächst vier Jahre gültig sein. Anschließend sollen sie verlängert werden können, wenn das Schutzniveau im Vereinigten Königreich weiterhin angemessen ist.

Das Vereinigte Königreich ist zwar aus der EU ausgetreten, nicht jedoch aus der europäischen Datenschutzfamilie. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass unsere Entscheidung zukunftsfähig ist. Daher haben wir klare und strenge Überwachungs- und Überprüfungsverfahren sowie die Möglichkeit zur Aussetzung oder Aufhebung derartiger Beschlüsse vorgesehen, damit, falls sich nach der möglichen Zuerkennung der Angemessenheit etwaige problematische Entwicklungen im System des Vereinigten Königreichs ergeben, angemessen darauf reagiert werden kann.” – Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz

Weiterer Verfahrensgang

Im nächsten Schritt wird die EU-Kommission die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) einholen. Im weiteren Verlauf ist die Zustimmung eines aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten bestehenden Komitologieausschusses erforderlich. Nach der Prüfung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses wird die Kommission die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rahmen des sog. Ausschussverfahrens um Zustimmung ersuchen. Anschließend könnte die EU-Kommission die endgültigen Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich annehmen.

Fazit

Die Veröffentlichung des Entwurfs für die Angemessenheitsbeschlüsse stellt einen wichtigen ersten Schritt hin zu einer sicheren Datenübertragung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich dar. Auch wenn durch die vorgesehene Befristung eine gewisse Unsicherheit besteht, was die künftige Entwicklung betrifft, so wird durch die Beschlussentwürfe zumindest vorerst für Rechtssicherheit gesorgt.