Als Reaktion auf das Schrems II-Urteil des EuGH hat Microsoft nun erste Konsequenzen gezogen und seine EU-Standardvertragsklauseln ergänzt.
Das ist neu
Nach den neuen Vertragsklauseln will Microsoft künftig:
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- betroffene Personen proaktiv informieren, falls Microsoft durch eine staatliche Anordnung rechtlich bindend dazu verpflichtet wurde, Daten an US-Sicherheitsbehörden herauszugeben,
- den Rechtsweg beschreiten und die US-Gerichte anrufen, um die behördliche Anordnung zur Herausgabe der Daten anzufechten,
- Menschen, deren Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden und die dadurch einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben, den Anspruch auf Schadensersatz zugestehen.
Lob von Datenschützern
Die Aufsichtsbehörden bewerten die Initiative von Microsoft als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
So spricht der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Michael Will, in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, von einer „ermutigenden Nachricht“ gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die auf den unkomplizierten und trotzdem datenschutzkonformen Einsatz von Standardprodukten in besonderem Maße angewiesen sind.
„Es ist gut und notwendig, dass ein Konzern wie Microsoft sich nach dem europäischen Datenschutz richtet und seine Vertragsklauseln entsprechend ändert“, so Dr. Stefan Brink, der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer weiteren Pressemitteilung.
Fazit
Die von Microsoft vorgenommenen Änderungen werden derzeit von den Entscheidungsträgern bewertet. Noch vor Jahresende wird die Datenschutzkonferenz (DSK) ihre Gespräche mit Microsoft zum Office-Paket fortsetzen. Es bleibt dabei abzuwarten, wie die vorliegenden Anpassungen bewertet werden. Die Ergänzung der EU-Standardvertragsklauseln von Microsoft stellt jedenfalls einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar.
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