Betroffenenrechte sind keine Einnahmequelle
Auch für die Aufsichtsbehörden haben Auskunftsanfragen Grenzen und sind vor allem nicht als Einnahmequelle für die Betroffenen gedacht. So weist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf folgendes hin: In Auskunftsanfragen nach […]
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